23 Juni

Bonuszinsen beim Bausparvertrag: Wann werden sie versteuert?

Einen Bausparvertrag schließt man ab mit dem Ziel, irgendwann eine Immobilie zu bauen oder zu kaufen. Nimmt man ein Bauspardarlehen nach der Zuteilungsreife allerdings nicht in Anspruch, kann es Bonuszinsen geben, die versteuert werden müssen. Wann dies geschehen muss, hat der Bundesfinanzhof geregelt: Erträge, die über den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro hinausgehen, unterliegen im Auszahlungsjahr der Abgeltungssteuer. Und da die Auszahlung der Bonuszinen normalerweise erst mit der Auszahlung des Guthabens erfolgt, wird dieser Betrag auch häufig überschritten.

Der Bundesfinanzhof hat erst Anfang 2023 das Vorgehen der Finanzämter bestätigt. Vorausgegangen war die Klage eines Bausparers darüber, dass seine Bonuszahlung erst im Auszahlungsjahr komplett besteuert worden war. Seiner Ansicht nach hätten die Bonuszinsen, die jedes Jahr auf einem Bonuskonto ausgewiesen worden waren, bereits in dem jeweiligen Jahr besteuert werden müssen. Der Richter widersprach der Klage damit, dass die Ausweisung der Zinsen auf dem Bonuskonto noch kein Zufluss sei. Der Bonus werde erst bei Auszahlung des gesamten Bausparguthabens fällig und sei vorher für den Bausparer gar nicht verfügbar.

 

Tipp zum Steuern sparen: Prüfen Sie im Jahr der Auszahlung, ob bei der Bausparkasse ein entsprechender Freistellungsauftrag gestellt wurde. Werden die Beträge des Freistellungsauftrags nämlich clever verteilt, lässt sich die Steuerlast deutlich senken. Im Folgejahr können Sie den Freistellungsauftrag dann wieder neu aufsetzen und an anderer Stelle nutzen.


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