Der Begriff „hydraulischer Abgleich“ ist spätestens seitdem die Bundesregierung am 23. Juni 2022 die zweite Stufe des dreistufigen „Notfallplans Gas“ ausgerufen hat, sehr präsent bei Verbrauchern. Laut Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck lassen sich dadurch zwischen zehn und 15 Prozent Heizkosten sparen. In unserem Newsbeitrag informieren wir im Detail zum hydraulischen Abgleich, für welche Gebäude ab dem 1.10.2022 dessen Durchführung verpflichtend ist und mit welchen Kosten Immobilieneigentümer rechnen müssen.
Was versteht man unter einem hydraulischen Abgleich?
Mit einem hydraulischen Abgleich wird das Strömungsverhalten vom Heizungswasser im Heizungsnetz verbessert, so dass jeder Heizkörper nur so viel Heizungswasser erhält, wie er benötigt. Das Ergebnis: Es gibt keine hydraulisch übervorteilten oder benachteiligten Heizkörper und alle Räume im Haus oder der Wohnung werden gleichmäßig und energiesparend beheizt. Weiterer Vorteil: Nach einem hydraulischen Abgleich kann die Vorlauftemperatur der Heizung oft niedriger eingestellt werden, was Geld und Energie spart.
Wer kann einen hydraulischen Abgleich durchführen?
Dafür ist ein Experte (z.B. Gas- und Wasserinstallateur) nötig, der den Heizbedarf einzelner Räume und bestehende Druckverluste exakt berechnen muss. In diesem Rahmen muss der Profi die Wämeleistung der einzelnen Heizkörper und deren Größe und Entfernung zur Heizung, die Größe des zu beheizenden Raums, den Luftaustausch durch Türen und Lüftung sowie den Wärmeverlust durch Wände und Fenster berechnen. Dieser Vorgang kann bei einem Einfamilienhaus mehrere Stunden in Anspruch nehmen. Danach werden die Ventile an den Heizkörpern auf die berechneten Wassermengen und die Heizungspumpe der Anlage auf den richtigen Druck eingestellt.
Für wen ist der hydraulische Abgleich verpflichtend?
In der zweiten Energiesparverordnung der Bundesregierung ist vorgeschrieben, dass der hydraulische Abgleich bis zum 30.9.2023 in Nichtwohngebäuden ab 1.000 Quadratmetern beheizter Fläche oder in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten durchgeführt werden muss. Bis zum 15.09.2024 müssen ihn Eigentümer von Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten durchführen lassen.
Ausnahmen gelten für Immobilieneigentümer mit dem Nachweis, dass das Heizsystem ihrer Immobilie in der aktuellen Konfiguration bereits hydraulisch abgeglichen wurde oder dass innerhalb von sechs Monaten nach dem jeweiligen Stichtag nachweislich ein Heizungstausch oder eine Wärmedämmung von mindestens 50 Prozent der wärmeübertragenden Umfassungsfläche des Gebäudes bevorsteht.
Mit welchen Kosten müssen Immobilienbesitzer für den hydraulischen Abgleich rechnen – und wie sieht das Einsparpotenzial aus?
Die Kosten für einen hydraulischen Abgleich bemessen sich an Zustand und Aufbau der Heizungsanlage, der Anzahl der Heizkörper im Haus und Art der Ventile, die verbaut wurden. Für ein Einfamilienhaus mit zehn Heizkörpern ist mit Kosten von etwa 700 Euro zu rechnen, für den Einbau von voreinstellbaren Ventilen sind Kosten von bis zu 400 Euro möglich. Demgegenüber stehen Energie-Einsparungen von etwa 100 Euro im Jahr, die Umwelt wird geschont und man trägt dazu bei, Deutschland unabhängiger von fossilen Importen zu machen.