09 August

Kamera am Wohnhaus – was müssen Eigentümer beachten?

Wer eine Sicherheitskamera an seinem Haus installiert, muss einige wichtige Regeln beachten:


Nur das eigene Grundstück filmen

Die Kamera sollte so ausgerichtet sein, dass nur das eigene Grundstück gefilmt wird. Nachbarn und Passanten auf öffentlichen Wegen dürfen nicht von der Kamera aufgenommen werden, denn das verstößt gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Die Begrenzung auf das eigene Grundstück kann am zuverlässigsten mit fest installierten Kameras umgesetzt werden. Wenn Sie auf drehbare Modelle verzichten, laufen Sie am wenigsten Gefahr, dass auch andere Grundstücke, gemeinsam genutzte Zufahrten oder öffentliche Wege erfasst werden.


Kamera-Attrappen sind unzulässig

Nach Ansicht einiger Gerichte sind sogar Kamera-Attrappen unzulässig, denn diese können bei Menschen das Gefühl auslösen, überwacht zu werden und sie damit unter Druck setzen. Jeder Mensch hat das Recht, sich in der Öffentlichkeit frei zu bewegen ohne gefilmt zu werden. Also: Gegen den Willen einer Person oder heimlich Videoaufnahmen zu machen ist verboten!


Diese Ausnahmen gelten

Besteht ein konkreter, schwerwiegender Anlass, bei dem Ihre Interessen die Interessen der Beobachteten überwiegen, ist auch eine Videoüberwachung von Nachbargrundstücken und öffentlichen Wegen möglich. Z.B. wenn Sie bereits öfter Opfer eines Einbruchs geworden sind oder wenn Ihr Auto auf öffentlichem Grund immer wieder zerkratzt wird.


Tipp: Informieren Sie sich am besten vorab bei der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz Ihres Bundeslandes, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen. Die Vorgaben der 
Datenschutzgrund-Verordnung (DSGVO) müssen in jedem Fall eingehalten werden. Sie müssen daher genau prüfen, ob nicht andere Mittel zu Verfügung stehen, die weniger in die Rechte Dritter eingreifen. Hierzu zählen beispielsweise Einbruchsicherungen für Türen und Fenster oder Alarmanlagen.


Warnung platzieren

Denken Sie daran, auch dann, wenn Sie nur Ihr eigenes Grundstück filmen, eine entsprechende Warnung durch ein Hinweisschild zu platzieren. Versäumen Sie das, setzen Sie sich schlimmstenfalls zivilrechtlichen Ansprüchen auf Unterlassung und Schadenersatz aus.


Tür- und Klingelkameras

Da auch diese Überwachungsformen zu einer Überwachung des öffentlichen Raums führen können, sollten sie nach Ansicht der Datenschutzkonferenz Bilder erst nach Betätigung der Klingel übertragen, Aufnahmen nicht dauerhaft speichern, die Übertragung nach einigen Sekunden unterbrechen und räumlich nicht mehr zeigen als bei einem Blick durch den Türspion sichtbar wäre.


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