08 September

Schenkungssteuer bei Immobilien – Tipps und Tricks

Bei der Schenkung von Immobilien gibt es Sonderregelungen. Nicht nur der Verkehrswert der Immobilie ist entscheidend, sondern auch der Wert des enthaltenen Hausrats, weiterer Gegenstände und der Nutzungsart. Wir verraten Ihren, welche Möglichkeiten Sie haben, bei der Schenkung von Immobilien legal Steuern zu sparen.

 

Hausratfreibetrag nutzen

Wenn Sie beispielsweise ein Haus verschenken, ist der Hausrat für Beschenkte der Steuerklasse I bis zu einem Freibetrag von 41.000 Euro steuerfrei und Schmuck und Kunstgegenstände in der Höhe von bis zu 12.000 Euro können steuerfrei übernommen werden. Für Beschenkte der Steuerklassen II oder III gilt ein Freibetrag von insgesamt 12.000 Euro für Hausrat und Kunstgegenstände.

 

Geringere steuerliche Belastung bei vermieteten Immobilien

Ist die verschenkte Immobilie vermietet, müssen nur 90 Prozent des Verkehrswerts an den Freibetrag angerechnet werden. Die steuerliche Belastung ist hier also geringer als bei nicht vermieteten Objekten mit gleichem Verkehrswert. Außerdem sind Schenkungen von gemeinsam selbstgenutzen Immobilien zwischen Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern steuerfrei.

 

Schenken zu besonderen Anlässen

Bei besonderen Anlässen wie z.B. Hochzeit, Jubiläen oder Examen können steuerfreie Gelegenheitsgeschenke vom Gesetzgeber akzeptiert werden. Es ist nicht klar definiert, was eine übliche Größenordnung für den Wert von Geschenken ist, daher ist der Spielraum für den Schenkenden relativ groß. Allerdings ist zu beachten, dass der zu verschenkende Betrag oder Gegenstand in einem angemessenen Verhältnis zum Gesamtvermögen steht und in weiten Teilen der Bevölkerung als üblich angesehen werden dürfte.


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