29 November

Strom- und Gaspreisbremse: Wichtige Fragen und Antworten

Statt am 1. März 2023 sollen die Strom- und Gaspreisbremse schon am 1. Januar greifen. Der Staat übernimmt dann einen Teil der zusätzlichen Kosten, die deutsche Kunden seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine und dem Stopp der russischen Gaslieferungen nach Deutschland tragen müssen.

 

Ab wann gelten die Gas- und Strompreisbremsen für Privathaushalte?

Ab dem 1. Januar 2023. Allerdings werden die Staatszuschüsse für Januar und Februar erst mit der Abschlagszahlung im März verrechnet, weil die Versorger nach eigenen Angaben die Entlastung abrechnungstechnisch nicht stemmen können.

 

Wie funktioniert die Gaspreisbremse?

Für 80 Prozent des im September prognostizierten Jahresverbrauchs eines Haushalts gilt von Januar an ein Garantiepreis von zwölf Cent je Kilowattstunde. Bei Fernwärmekunden sind es 9,5 Cent. Wer mehr als 80 Prozent des Vorjahresvolumens verfeuert, muss für die zusätzliche Menge den vollen Preis seines Versorgers zahlen. Entlastet werden die Kunden zunächst durch niedrigere Abschläge, der Staat zahlt die Differenz zwischen dem Preisdeckel und dem tatsächlich verlangten Preis direkt an den Versorger. Der tatsächliche Verbrauch wird dann bei der Jahresabrechnung berücksichtigt. Das Hilfsprogramm läuft voraussichtlich Ende April 2024 aus.

 

Lohnt es sich dann noch, Energie zu sparen?

Es lohnt sich, weil der Gasbremsenpreis von zwölf Cent auf 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs begrenzt ist. Selbst diese zwölf Cent sind deutlich mehr, als Gas vor der Krise gekostet hat. Und es gibt noch einen weiteren Sparanreiz: Wenn ein Haushalt die geförderten 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs noch unterbietet, bekommt er für jede zusätzlich eingesparte Kilowattstunde eine weitere Erstattung in Höhe des Originalpreises seines Versorgers.

Ein Beispiel: Eine vierköpfige Familie, die im Jahr 15.000 Kilowattstunden Gas verbraucht, musste bisher acht Cent je Kilowattstunde bezahlen, was 1.250 Kilowattstunden im Monat und einer Abschlagszahlung von 100 Euro entspricht. Jetzt erhöht der Energieversorger den Preis auf 22 Cent, der Abschlag verdreifacht sich also beinahe auf 275 Euro. Hier greift die Gaspreisbremse und verringert die Vorauszahlung von 275 auf 175 Euro, zwölf Cent für die 80 Prozent des Verbrauchs, 22 Cent für die restlichen 20 Prozent. Wenn die Familie 20 Prozent Energie einspart, bekommt sie am Ende des Jahres zusätzlich zum Abschlag eine Rückerstattung von 660 Euro – 3.000 eingesparte Kilowattstunden mal 22 Cent.

 

Wie sieht es beim Strom aus?

Haushalte, die weniger als 30.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen, bekommen 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs für einen Garantiepreis von 40 Cent je Kilowattstunde.

 

Müssen Strom- und Gaskunden etwas tun, um entlastet zu werden?

Nein. Die Anpassung der Abschläge und die Schlussabrechnung erfolgt direkt durch die Versorger. Für Mieter, die nicht selbst einen Vertrag mit einem Versorger haben, sondern die Heiz- und Nebenkosten zahlen, müssen die Vermieter die monatliche Nebenkostenvorauszahlung anpassen.

 

Was gilt für Haushalte, die mit Öl oder Holzpellets heizen?

Hier gelten die neuen Regeln nicht, denn die Preise sind nicht so stark gestiegen wie beim Gas.


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