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Haus erben, Geschwister auszahlen

Einigt sich eine Erbengemeinschaft aus Geschwistern einstimmig darauf, dass nur ein Erbe Eigentümer werden und in der geerbten Immobilie wohnen soll, obliegt es diesem, seine Geschwister auszuzahlen. Dafür müssen die anderen Geschwister ihre Erbteile an den künftigen alleinigen Eigentümer verkaufen.

Ein Haus erben und Geschwister auszahlen erfordert als Grundlage eine professionelle Wertermittlung der Erbimmobilie. So können die Anteile der Miterben aus der Erbengemeinschaft für den Verkauf genau festgestellt und langwierige Streitigkeiten vermieden werden.

Seit 40 Jahren sind wir erfahrene Experten für die Ermittlung des Werts von Häusern und Grundstücken in München und der Umgebung. Unsere Fachleute ziehen für die Bewertung der Immobilie Baujahr, Lage, Größe, Zustand und Ausstattung heran sowie ob die Immobilie schuldenfrei ist und ob es ein Vorkaufs- oder Wohnrecht gibt.

Haben Sie eine Immobilie geerbt?

Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir beraten Sie gerne und informieren Sie über die wichtigsten Aspekte von Erbimmobilien.

Ihre Fragen – Unsere Antworten

Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben, sehen Sie sich bestimmt mit einigen Fragen konfrontiert:

Möchten Sie mehr zum Thema erfahren?

Gerne informieren wir Sie in einem unverbindlichen Gespräch näher zum Thema Haus erben, Geschwister ausbezahlen. Füllen Sie einfach das unten stehende Kontaktformular aus und wir werden uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir freuen uns auf Sie.