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Kinder Freibeträge Immobilie

Für bestimmte Gruppen von Erben gibt es Freibeträge, die das Finanzamt gemäß § 16 ErbStG zugesteht. Kinder Freibeträge für eine Immobilie liegen bei 400.000 Euro je Erbe. Je nach Verwandtschaftsgrad fallen die Freibeträge höher aus. Das Finanzamt teilt Erben je nach Verwandtschaftsgrad in unterschiedliche Steuerklassen ein, anhand derer dann die Erbschaftssteuer berechnet wird. Leibliche Kinder, Stief- und Adoptivkinder sowie Enkel, deren Eltern schon verstorben sind, befinden sich dabei in Erbschaftssteuerklasse I.

Auch interessant: Bei vererbtem Hausrat gilt, dass dieser laut § 13 ErbStG für Personen der Erbschaftssteuerklasse I bis zu einem Gesamtwert von 41.000 € steuerfrei bleibt. Davon ausgeschlossen sind Zahlungsmittel, Wertpapiere, Münzen, Edelmetalle, -steine und Perlen.

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